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Zusätzlich zum Verletztengeld zahlen wir die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe, zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung jeweils zur Hälfte. Die andere Hälfte zahlt der Versicherte, sie wird vom Verletztengeld abgezogen. Bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit zahlen wir Pflegegeld bis zu einem Betrag von 1.199,- EUR monatlich oder wir übernehmen die notwendigen Kosten für Pflegekräfte. Wenn eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht oder nicht ohne weiteres möglich ist, zahlen wir: Während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlen wir Übergangsgeld, wenn wegen der Teilnahme kein oder ein geringeres Arbeitseinkommen erzielt wird: 68 Prozent des letzten Nettoentgeltes bei Ledigen, 75 Prozent des letzten Nettoentgeltes bei Versicherten mit Kind, eigener Pflegebedürftigkeit oder Pflegebedürftigkeit des Ehegatten. Nach dem Ende der berufsfördernden Maßnahme gibt es für 3 Monate noch ein geringeres Übergangsgeld, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Zusätzlich zum Übergangsgeld zahlen wir die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung jeweils in voller Höhe. z.B. behindertengerechter Umbau der Wohnung, Umbau von sanitären Einrichtungen, Einbau von breiten Türen, Fahrstühlen, Rampen. Behindertengerechter Umbau oder Kauf von speziell ausgerüsteten Pkw's. Wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent über die 26. Woche hinaus vermindert ist. Die Rente wird für die Dauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt, u.U. also lebenslang, unabhängig von jeder Berufstätigkeit und vom Alter des Versicherten. Sind Versicherte durch Arbeitsunfälle, Wegeunfälle oder Berufskrankheiten verstorben, zahlen wir Hinterbliebenenrente und Sterbegeld (4.260.- EUR) sowie die Überführungskosten vom Unfallort zum Heimatort. Die Hinterbliebenenleistungen werden an die Witwe bzw. den Witwer gezahlt, sowie an die Waisen.
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