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Versicherungsschutz / Leistungen

Leistungsumfang

Weitere Informationen

  1. Jeweils ohne Zuzahlung:
    • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
    • Medikamente und Verbandsmittel
    • Heilmittel: Maßnahmen der physikalischen Therapie wie z.B. Massagen, Krankengymnastik, Elektrotherapie, erweiterte ambulante Physiotherapie; Sprach- und Beschäftigungstherapie
    • Orthopädische und andere Hilfsmittel: z.B. orthopädische Schuhe bei der Erstausstattung, Arm-, Beinprothesen, Krankenfahrstühle
    • Häusliche Krankenpflege
    • Stationäre Behandlung einschließlich stationärer Anschlußbehandlungen (Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung), jeweils allgemeine Pflegeklasse, auch hier ohne Zuzahlung
    • Notwendige Fahrtkosten zu den Behandlungen
    • Belastungserprobung und Arbeitstherapie

  2. Verletztengeld:
  3. Bis wieder Arbeitsfähigkeit besteht, längstens bis zur 78. Woche nach dem Arbeitsunfall. Das Verletztengeld entspricht dem letzten Nettolohn.

  4. Sozialversicherungsbeiträge:

  5. Zusätzlich zum Verletztengeld zahlen wir die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe, zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung jeweils zur Hälfte. Die andere Hälfte zahlt der Versicherte, sie wird vom Verletztengeld abgezogen.

  6. Pflege:

  7. Bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit zahlen wir Pflegegeld bis zu einem Betrag von 1.199,- EUR monatlich oder wir übernehmen die notwendigen Kosten für Pflegekräfte.

  8. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:

  9. Wenn eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht oder nicht ohne weiteres möglich ist, zahlen wir:
    • Leistungen zum Erhalten oder Erlangen eines Arbeitsplatzes (z.B. behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes), Eingliederungszuschüsse an den Arbeitgeber, Probebeschäftigungen
    • Maßnahmen zum Klären der beruflichen Eignung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung
    • Umschulung, Ausbildung und Fortbildung
    • Lernmittel, Prüfungen, Fahrten, Verpflegungen sowie Übernachtungen in Zusammenhang mit der Berufshilfe

  10. Übergangsgeld:

  11. Während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlen wir Übergangsgeld, wenn wegen der Teilnahme kein oder ein geringeres Arbeitseinkommen erzielt wird: 68 Prozent des letzten Nettoentgeltes bei Ledigen, 75 Prozent des letzten Nettoentgeltes bei Versicherten mit Kind, eigener Pflegebedürftigkeit oder Pflegebedürftigkeit des Ehegatten.
    Nach dem Ende der berufsfördernden Maßnahme gibt es für 3 Monate noch ein geringeres Übergangsgeld, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

  12. Sozialversicherungsbeiträge:

  13. Zusätzlich zum Übergangsgeld zahlen wir die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung jeweils in voller Höhe.

  14. Wohnungshilfe:

  15. z.B. behindertengerechter Umbau der Wohnung, Umbau von sanitären Einrichtungen, Einbau von breiten Türen, Fahrstühlen, Rampen.

  16. Kraftfahrzeughilfe:

  17. Behindertengerechter Umbau oder Kauf von speziell ausgerüsteten Pkw's.

  18. Verletztenrente:

  19. Wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent über die 26. Woche hinaus vermindert ist. Die Rente wird für die Dauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt, u.U. also lebenslang, unabhängig von jeder Berufstätigkeit und vom Alter des Versicherten.

  20. Hinterbliebenenleistungen:

  21. Sind Versicherte durch Arbeitsunfälle, Wegeunfälle oder Berufskrankheiten verstorben, zahlen wir Hinterbliebenenrente und Sterbegeld (4.260.- EUR) sowie die Überführungskosten vom Unfallort zum Heimatort. Die Hinterbliebenenleistungen werden an die Witwe bzw. den Witwer gezahlt, sowie an die Waisen.