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Service
SAMD
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SAMD-Beitrag

Arbeitsmedizinische Betreuung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst (SAMD)

Jeder Unternehmer möchte seinen Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe aber ist diese Fürsorge oft mit teuren und zeitraubenden Arbeiten verbunden. Experten müssen bestellt, Informationen gesammelt, Lohnausfallkosten bei Vorsorgeuntersuchungen des Personals in Kauf genommen, Karteien geführt, Termine überwacht, Termine und Tätigkeiten gesondert vereinbart werden. Um ihre Mitglieder zu entlasten, bietet die Holz-Berufsgenossenschaft einen überbetrieblichen Service an: Den Arbeitsmedizinischen Dienst (SAMD).

  1. Wozu arbeitsmedizinische Betreuung?
  2. Worin besteht eine arbeitsmedizinische Betreuung
  3. Wer arbeitet für die Betriebe im SAMD?
  4. Was wird bei der arbeitsmedizinischen Betreuung angeboten?
  5. Wie läuft die Betreuung im einzelnen ab?
  6. Was kostet das alles?
  7. Ist der SAMD Pflicht?
  8. Haben Sie weitere Fragen zum SAMD?
 

1. Wozu arbeitsmedizinische Betreuung?

Im betrieblichen Alltag können trotz aller Vorsicht, dem Einsatz technischer Arbeitsschutzmaßnahmen und der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen Gesundheitsschäden, z.B. durch Lärm, dem Umgang mit Gefahrstoffen oder Tragen von Lasten nicht immer ausgeschlossen werden. Um bleibenden Gesundheitsschäden vorzubeugen, ist es wichtig, dass erste Anzeichen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung rechtzeitig erkannt werden. Aus diesem Grund ist eine arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten in den Betrieben erforderlich.

2. Worin besteht eine arbeitsmedizinische Betreuung?

Eine wirksame arbeitsmedizinische Betreuung besteht aus folgenden Elementen:

  • Betriebsbegehung, damit der Arzt die Arbeitsplatzverhältnisse vor Ort kennt;
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung durch den Arzt (Arbeitsmediziner);
  • arbeitsmedizinische Sprechstunde, in der die Einwirkungen, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind, vom Arzt ermittelt werden;
  • orientierende Untersuchungen (z. B. Hör- oder Sehtests) auf Wunsch des Beschäftigten oder des Unternehmers oder wenn der Arzt sie aufgrund von Gefährdungen für erforderlich hält
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  • in begründeten Einzelfällen spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen durch einen niedergelassenen Facharzt in nächster Nähe.
  • Beratung von Unternehmern und Versicherten.

3. Wer arbeitet für die Betriebe im SAMD?

Im SAMD werden speziell für die Belange der Holzwirtschaft weitergebildete Ärzte, die die Gebietsbezeichnung Facharzt für „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ führen, tätig. Sie werden vom SAMD beauftragt, die arbeitsmedizinischen Leistungen vor Ort zu erbringen. SAMD-Mitarbeiter der Holz-Berufsgenossenschaft sind für Steuerung, Management und Abrechnung verantwortlich. Enge Kooperation mit den Sicherheitstechnikern, Meßtechnikern und Arbeitshygienikern der Holz-Berufsgenossenschaft stellt sicher, dass bei sicherheitstechnisch und gesundheitlich relevanten Problemen immer der jeweils geeignete Akteur eingesetzt wird.

 

4. Was wird bei der arbeitsmedizinischen Betreuung angeboten?

Im Mittelpunkt steht die Betriebsbesichtigung und eine arbeitsmedizinische Sprechstunde. Dazu kommt der Arzt in den Betrieb.
Lohnausfallzeiten für Wartezeit, Wegezeit und Umkleiden entfallen.

SAMD Bus

Das Angebot im einzelnen umfasst:

  • Einsatz von Arbeitsmedizinern mit besonderen Erfahrungen und Kenntnissen in der Holzwirtschaft. Sie kennen die speziellen gesundheitlichen Probleme in den einzelnen Tätigkeitsbereichen der Branche und können gezielt fragen
  • Zusammenarbeit mit Arbeitshygienikern und Sicherheitsingenieuren, die den Arzt unterstützen
  • Unterstützung durch Meßtechniker, wenn Unklarheiten über die Höhe der Einwirkung von Gefahrstoffen oder physikalische Belastungen wie Lärm, Hand-Arm-Schwingungen, Ganzkörperschwingungen usw. bestehen
  • Individuelle Beratungen der Versicherten und Unternehmer
  • Durchführung von orientierenden Untersuchungen, soweit diese aufgrund der Exposition notwendig sind oder vom Beschäftigten oder Unternehmer gewünscht werden
  • In begründeten Einzelfällen Durchführung von speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bei einem niedergelassenen Facharzt in nächster Nähe
  • Betriebsbegehungen und Beratung in Fragen der Gesundheitsvorsorge und Ergonomie
  • Führen der Gesundheitskartei für alle untersuchten Beschäftigten
  • Termine verfolgen für Untersuchungsfristen
  • Dem Betrieb über die Tätigkeit berichten

 

5. Wie läuft die Betreuung im einzelnen ab?

Zunächst erhält der Betrieb einen Fragebogen, in dem u.a. nach einzelnen Betriebsstätten-Adressen und der Zahl der Beschäftigten gefragt wird. Diese Angaben sind für die "Einsatzplanung" der Ärzte nötig. Die SAMD-Mitarbeiter der Holz-Berufsgenossenschaft vereinbaren mit dem Betrieb mit einer Vorlaufzeit von ca. 6 Wochen den Betreuungstermin mit der Bitte, den Termin zu bestätigen und – sofern Daten vorhanden - die beigefügte Mitarbeiterliste zu aktualisieren. Wenige Tage vor dem vereinbarten Termin werden nochmals der Termin und die weiteren Details feinabgestimmt. Am vereinbarten Tag kommt der Arzt zum Betrieb. Er besichtigt die Betriebsräume, bittet dann die Beschäftigten zur „Sprechstunde“ und führt gegebenenfalls orientierende Untersuchungen durch. In kleinen Betrieben erfolgt dies im Fahrzeug des Arztes.

Sinn und Zweck der Sprechstunde ist, dass der Arzt sich ganz gezielt mit dem betrieblichen Umfeld des Beschäftigten auseinandersetzt und ihn ggf. untersucht und, wenn eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung erforderlich ist, eine Untersuchung durch den nächsten niedergelassenen Facharzt veranlasst. Zuletzt bespricht er seine Erkenntnisse mit dem Unternehmer und berät ihn. Wenn nichts besonderes anliegt, wiederholt der Arzt seinen Besuch spätestens alle 5 Jahre in Betrieben bis 50 Beschäftigte.
Größere Betriebe werden jährlich besucht.

Die Vorsorgeuntersuchungen werden bescheinigt, für den Betrieb wird die vorgeschriebene Gesundheitskartei angelegt und ausgehändigt und bei folgenden Besuchen des Arztes fortgeschrieben.

 

6. Was kostet das alles?

Am Beispiel des Jahres 2009 belaufen sich die Kosten für die arbeitsmedizinische Betreuung auf jährlich 0,032 Euro pro 100,- Euro Lohnsumme zzgl. Mehrwertsteuer.

Hier können Sie den Beitrag zum SAMD selbst ausrechnen.

 

7. Ist der SAMD Pflicht?

Die arbeitsmedizinische Betreuung ist Pflicht. Wer nicht den SAMD als Partner will, kann die Mitgliedschaft jeweils zum Monatsende kündigen oder einer Aufnahme von vornherein widersprechen. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass der Betrieb anderweitig, z. B. durch einen eigenen Betriebsarzt oder einen anderen arbeitsmedizinischen Dienst betreut wird.

 

8. Haben Sie weitere Fragen zum SAMD?

Dann rufen Sie uns an.

Dienststelle Bielefeld
Astrid Kalisch
Telefon: (0221) 36003-305
Telefax: (0221) 36003-702

Dienststelle Erfurt
Elfriede Trümper
Telefon: (0361) 4391-227
Telefax: (0361) 4391-200

Dienststelle München
Astrid Kalisch
Telefon: (0221) 36003-305
Telefax: (0221) 36003-702

Dienststelle Köln
Astrid Kalisch
Telefon: (0221) 36003-305
Telefax: (0221) 36003-702

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Ekkehard Guhlich
Telefon: (0711) 1334-1100
Telefax: (0711) 1334-1111