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Arbeitsmedizinische Betreuung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst (SAMD) Jeder Unternehmer möchte seinen Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe aber ist diese Fürsorge oft mit teuren und zeitraubenden Arbeiten verbunden. Experten müssen bestellt, Informationen gesammelt, Lohnausfallkosten bei Vorsorgeuntersuchungen des Personals in Kauf genommen, Karteien geführt, Termine überwacht, Termine und Tätigkeiten gesondert vereinbart werden. Um ihre Mitglieder zu entlasten, bietet die Holz-Berufsgenossenschaft einen überbetrieblichen Service an: Den Arbeitsmedizinischen Dienst (SAMD).
1. Wozu arbeitsmedizinische Betreuung? Im betrieblichen Alltag können trotz aller Vorsicht, dem Einsatz technischer Arbeitsschutzmaßnahmen und der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen Gesundheitsschäden, z.B. durch Lärm, dem Umgang mit Gefahrstoffen oder Tragen von Lasten nicht immer ausgeschlossen werden. Um bleibenden Gesundheitsschäden vorzubeugen, ist es wichtig, dass erste Anzeichen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung rechtzeitig erkannt werden. Aus diesem Grund ist eine arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten in den Betrieben erforderlich. 2. Worin besteht eine arbeitsmedizinische Betreuung? Eine wirksame arbeitsmedizinische Betreuung besteht aus folgenden Elementen:
3. Wer arbeitet für die Betriebe im SAMD? Im SAMD werden speziell für die Belange der Holzwirtschaft weitergebildete Ärzte, die die Gebietsbezeichnung Facharzt für „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ führen, tätig. Sie werden vom SAMD beauftragt, die arbeitsmedizinischen Leistungen vor Ort zu erbringen. SAMD-Mitarbeiter der Holz-Berufsgenossenschaft sind für Steuerung, Management und Abrechnung verantwortlich. Enge Kooperation mit den Sicherheitstechnikern, Meßtechnikern und Arbeitshygienikern der Holz-Berufsgenossenschaft stellt sicher, dass bei sicherheitstechnisch und gesundheitlich relevanten Problemen immer der jeweils geeignete Akteur eingesetzt wird.
4. Was wird bei der arbeitsmedizinischen Betreuung angeboten? Im Mittelpunkt steht
die Betriebsbesichtigung und eine arbeitsmedizinische Sprechstunde. Dazu
kommt der Arzt in den Betrieb.
Das Angebot im einzelnen umfasst:
5. Wie läuft die Betreuung im einzelnen ab? Zunächst erhält der Betrieb einen Fragebogen, in dem u.a. nach einzelnen Betriebsstätten-Adressen und der Zahl der Beschäftigten gefragt wird. Diese Angaben sind für die "Einsatzplanung" der Ärzte nötig. Die SAMD-Mitarbeiter der Holz-Berufsgenossenschaft vereinbaren mit dem Betrieb mit einer Vorlaufzeit von ca. 6 Wochen den Betreuungstermin mit der Bitte, den Termin zu bestätigen und – sofern Daten vorhanden - die beigefügte Mitarbeiterliste zu aktualisieren. Wenige Tage vor dem vereinbarten Termin werden nochmals der Termin und die weiteren Details feinabgestimmt. Am vereinbarten Tag kommt der Arzt zum Betrieb. Er besichtigt die Betriebsräume, bittet dann die Beschäftigten zur „Sprechstunde“ und führt gegebenenfalls orientierende Untersuchungen durch. In kleinen Betrieben erfolgt dies im Fahrzeug des Arztes. Sinn und
Zweck der Sprechstunde ist, dass der Arzt sich ganz gezielt mit dem betrieblichen
Umfeld des Beschäftigten auseinandersetzt und ihn ggf. untersucht
und, wenn eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung erforderlich
ist, eine Untersuchung durch den nächsten niedergelassenen Facharzt
veranlasst. Zuletzt bespricht er seine Erkenntnisse mit dem Unternehmer
und berät ihn. Wenn nichts besonderes anliegt, wiederholt der Arzt
seinen Besuch spätestens alle 5 Jahre in Betrieben bis 50 Beschäftigte. Die Vorsorgeuntersuchungen werden bescheinigt, für den Betrieb wird die vorgeschriebene Gesundheitskartei angelegt und ausgehändigt und bei folgenden Besuchen des Arztes fortgeschrieben.
6. Was kostet das alles? Am Beispiel des Jahres 2009 belaufen sich die Kosten für die arbeitsmedizinische Betreuung auf jährlich 0,032 Euro pro 100,- Euro Lohnsumme zzgl. Mehrwertsteuer. Hier können Sie den Beitrag zum SAMD selbst ausrechnen.
7. Ist der SAMD Pflicht? Die arbeitsmedizinische Betreuung ist Pflicht. Wer nicht den SAMD als Partner will, kann die Mitgliedschaft jeweils zum Monatsende kündigen oder einer Aufnahme von vornherein widersprechen. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass der Betrieb anderweitig, z. B. durch einen eigenen Betriebsarzt oder einen anderen arbeitsmedizinischen Dienst betreut wird.
8. Haben Sie weitere Fragen zum SAMD? Dann rufen Sie uns an. Dienststelle Bielefeld
Dienststelle Erfurt
Dienststelle München
Dienststelle Köln
Dienststelle Stuttgart
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