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Fachauschuß Holz
Geprüfte Sicherheit bei Prüfung anderer Produkte:
siehe BG-Prüfzert Unaufhaltsam wächst Europa zusammen. Einer der Vorteile hiervon ist der gemeinsame und offene Markt für freien Warenverkehr. Aber es gibt auch Nachteile: Unübersichtlichkeit des Angebots und ein zum Teil auseinanderklaffendes Sicherheitsniveau. Hier schaffen Prüfzeichen Klarheit. Sie sind mehr als nur schmucke Aufkleber, denn sie sorgen für Sicherheit und bringen neben Wettbewerbsvorteilen ("Geprüfte Sicherheit" verkauft sich besser) auch Vorteile bei der Produkthaftung.
Nach positivem Abschluß der Prüfungen vergeben die Prüfstellen Zertifikate, die zum Anbringen der begehrten "Aufkleber" berechtigen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den "echten" Prüfzeichen "GS", "BG-TEST" und "BG-PRÜFZERT" sowie dem Konformitätszeichen "CE". Die Prüfzeichen sind das Resultat einer freiwilligen Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle. Sie dürfen nur angebracht werden, wenn sich der Hersteller zu Kontrollmaßnahmen durch die Prüfstelle verpflichtet. Dies stellt sicher, daß
auch in der Serienfertigung der hohe Sicherheitsstandard eingehalten wird.
Das "CE"-Zeichen hingegen ist kein Prüfzeichen. Es muß auf richtlinienkonformen
Maschinen vorhanden sein und wird vom Hersteller selbst angebracht. Es
sagt nur aus, daß der Verkauf der Maschine in Europa nicht behindert werden
darf.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle
des Fachausschusses Holz in Stuttgart. Diese ist eine amtlich bestätigte
und europäisch notifizierte, berufsgenossenschaftliche Einrichtung (Kenn-Nummer
0392). Der Fachausschuß Holz unterhält drei Prüflabors, die u. a. Maschinen,
Werkzeuge sowie Absauganlagen und -geräte prüfen. Nach erfolgreicher Prüfung
wird die entsprechende Bescheinigung ausgestellt und das zugehörige Prüfzeichen
vergeben. Die Prüfstelle hat bisher mehr als 4000 Prüfzeichen erteilt.
Die Mitarbeiter sind Spezialisten für Arbeitssicherheit in der Holzbearbeitung mit Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen und aus der nationalen und internationalen Normung.
Die Labors prüfen, ob die maßgeblichen sicherheitstechnischen Anforderungen eingehalten sind, z. B. bei Holzbearbeitungsmaschinen von der einfachsten Kreissäge bis zum hochmodernen Bearbeitungszentrum, ob die Maschine der EG-Maschinenrichtlinie und anderen europäischen Richtlinien bzw. Sicherheitsnormen entspricht. Kurz gesagt umfaßt das Leistungsangebot die Prüfung
Ja. Zum Beispiel die Begutachtung und Zertifizierung von Qualitäts- Management-Systemen. Der Vorteil: Die sonst bei geprüften Produkten nach dem Gerätesicherheitsgesetz erforderlichen Stichprobenkontrollen können entfallen.
Je nach den technischen Gegebenheiten entweder beim Hersteller oder, im Fall von kleinen Maschinen, Schutzeinrichtungen, Werkzeugen oder Absauggeräten in den Prüflabors.
Die Gebühren sind abhängig
vom Aufwand. Vor Beginn der Prüfung wird ein detailliertes Angebot als
Grundlage für den Prüfvertrag unterbreitet.
Dann rufen Sie bitte bei
uns an. Fachausschuß Holz Prüf-
und Zertifizierungsstelle
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