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Für jedes gewerbliche Unternehmen gibt es eine zuständige Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung. Jeder Unternehmer muss seinen Betrieb binnen einer Woche nach Eröffnung bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, auch wenn er keine Arbeitnehmer beschäftigt. Hier finden Sie Hinweise und den gesamten notwendigen Schriftverkehr - am Bildschirm ausfüllbar oder als Formulare herunterladbar -
Kompetente Präventions-Beratung nützt am besten schon in der Planungsphase. Mitgliedsunternehmen können sie von Beginn an kostenlos anfordern. Weitere Hinweise für Existenzgründer finden Sie u.a. in der Broschüre "Ich mache mich selbständig - Wirtschaftliche und rechtliche Überlegungen, Finanzierunghilfen, Einstellung von Arbeitnehmern" des Münchner Existenzgründungs-Büros,
Kooperationseinrichtung der Landeshauptstadt München und der Industrie-
und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2 (Eingang
Maximiliansplatz), 80333 München,
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