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Gefährdungsbeurteilungen
/ Sicherheitschecks
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Unternehmer verpflichtet, in seinem
Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen muß vom Unternehmer
selbst oder durch von ihm beauftragte Führungskräfte, Sicherheitskräfte
oder Betriebsärzte durchgeführt werden. Insbesondere in größeren
Betrieben bietet es sich an, ein Team aus diesem Personenkreis und dem
Betriebsrat zu bilden, das die Gefährdungsbeurteilung durchführt.
Betriebe mit mehr
als 10 Beschäftigten müssen die Ergebnisse dokumentieren.
Hier finden Sie unsere Hilfsmittel hierzu.
Handlungsanleitungen / Merkblätter
- Merkblätter zu Maschinen
und Betriebsmitteln und Gefahrstoffen
- Unterweisungsblätter
zu Betriebsmitteln und Gefahrstoffen
- Plakate
- Hautschutzpläne
- Bestellstempel für
Arbeitsmittel
Geprüfte
Betriebsmittel für die Holzwirtschaft
Hier finden Sie eine Liste aller von der Prüf-
und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses Holz geprüften
Maschinen und Absauggeräten/
-anlagen.
Arbeitsunfall,
Berufskrankheit - was tun?
Hier finden Sie Hinweise, was nach einem Arbeitsunfall oder bei einer
Berufskrankheit praktisch und organisatorisch veranlasst werden muß.
Öffentliches
Verfahrensverzeichnis
Vordruck
(
719 KB)
Erklärung
zum Datenschutz
Diese Erklärung informiert über den Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten beim Aufruf der Internetseite der Holz-Berufsgenossenschaft sowie
bei der Bestellung von Broschüren und Infomaterial.
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