Holz BG
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Praktische Hilfen
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Gefährdungsbeurteilungen / Sicherheitschecks
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Unternehmer verpflichtet, in seinem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen muß vom Unternehmer selbst oder durch von ihm beauftragte Führungskräfte, Sicherheitskräfte oder Betriebsärzte durchgeführt werden. Insbesondere in größeren Betrieben bietet es sich an, ein Team aus diesem Personenkreis und dem Betriebsrat zu bilden, das die Gefährdungsbeurteilung durchführt.
Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten müssen die Ergebnisse dokumentieren.
Hier finden Sie unsere Hilfsmittel hierzu.


Handlungsanleitungen / Merkblätter

  • Merkblätter zu Maschinen und Betriebsmitteln und Gefahrstoffen
  • Unterweisungsblätter zu Betriebsmitteln und Gefahrstoffen
  • Plakate
  • Hautschutzpläne
  • Bestellstempel für Arbeitsmittel

Geprüfte Betriebsmittel für die Holzwirtschaft
Hier finden Sie eine Liste aller von der Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses Holz geprüften Maschinen und Absauggeräten/ -anlagen.

Arbeitsunfall, Berufskrankheit - was tun?
Hier finden Sie Hinweise, was nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit praktisch und organisatorisch veranlasst werden muß.

Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Vordruck (Word Dokument 719 KB)

Erklärung zum Datenschutz
Diese Erklärung informiert über den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten beim Aufruf der Internetseite der Holz-Berufsgenossenschaft sowie bei der Bestellung von Broschüren und Infomaterial.