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Tödliche
Unfälle durch umfallende Gegenstände
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Beim
„Blättern“ von senkrecht gelagerten Spanplatten tödlich
verletzt
Ein 54 Jahre
alter Arbeiter und ein Geselle sollten gemeinsam Platten zuschneiden.
Die Platten waren gerade erst angeliefert worden und standen schräg
an einer Wand. Als eine im Stapel stehende Platte bearbeitet werden sollte,
kippte der Geselle den zur freien Seite gelagerten Teil des Plattenpaketes
auf den Arbeiter zu, der diesen Stapel stützen sollte. Dann wollte
der Geselle die gewünschte Platte aus dem Stapel ziehen. Beim Abstützen
veränderte der Stapel allerdings seinen Winkel zur Senkrechten so
sehr, dass der Arbeiter den Stapel nicht mehr halten konnte. Der Stapel
stürzte auf den Arbeiter und fügte ihm im Kopf- und Brustbereich
tödliche Verletzungen zu.
Der Geselle erläuterte
nach dem Unfall, dass ihm die Gefahren beim „Blättern“
bekannt gewesen seien, beide Beteiligten aber dachten, „die Lage
im Griff zu haben“.

Ungesichert senkrecht zwischengelagerte Spanplatten fielen
bei „Blättern“ um. Im Hintergrund das Plattenlager.
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