| Tödliche
Quetschungen an einer Sägewerksanlage
Der 65
Jahre alte Vater des Unternehmers wollte den Fahrbereich eines Rundholztransportwagens
mit Kippwanne verändern. Dazu musste ein Endschalter – Typ
induktiver Näherungsschalter - an der Anlage verstellt werden. Bei
diesem Endschaltertyp geschieht der Schaltbefehl durch Annäherung
eines Metallteiles. In der Anlage wird die Kippbewegung durch Annähern
einer Querstrebe des Förderwagens an den Näherungsschalter ausgelöst.
Als der
Verunglückte mit einem Schraubenschlüssel oder mit seinem Ehering
an den induktiven Näherungsschalter geriet, wurde die Kippbewegung
ausgelöst. Dabei wurde sein Kopf zwischen Kippwanne und einem festen
Anlagenteil eingequetscht.
Die
Anlage war zum Unfallzeit eingeschaltet und in betriebsbereitem Zustand.
Der Gefahrbereich konnte ungehindert erreicht werden. Eine Gefahrbereichssicherung
in Form einer Umzäunung mit einer verriegelten Zugangstür, deren
Endschalter beim Öffnen die gefahrbringenden Bewegungen abschaltet,
war nicht installiert. In dem Bericht über die Beratung, welche der
Verunglückte zum Zeitpunkt der Anlageninstallation bei der Holz-BG
angefordert hatte, waren die notwendigen Maßnahmen festgehalten
worden. Der Verunglückte kannte die Funktionsweise der Anlage sehr
genau, weil er bei Planung, Kauf und Inbetriebnahme maßgeblich beteiligt
war.
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| Näherungsschalter,
der die Kippbewegung der Kippwanne auslöste |
Im
Ausschubbereich einer Hobelmaschine vom Werkstück tödlich gequetscht
Eine 57
Jahre alte Aushilfskraft wurde zum Abnehmen von gehobelten Holzbalken
an einer Hobelmaschine eingesetzt. Die Hobelmaschine war umhaust. Zum
Unfallzeitpunkt waren an der Anlage drei Versicherte beschäftigt.
Der eine schob die Werkstücke im Aufgabebereich in die Maschine,
die anderen beiden nahmen die gehobelten Balken gemeinsam ab und stapelten
sie auf eine Rollenbahn. Die gehobelten Werkstücke wurden von der
Maschine über den Vorschubantrieb zwangsgeführt ausgeschoben
und liefen dann auf eine etwa 80 cm von der Auschuböffnung entfernte,
fest am Boden verschraubte Rollenbahn. Als der Verunglückte mit dem
Rücken zur Hobelmaschine in den Zwischenraum zwischen Maschine und
Rollengang trat, wurde er von einem ausgeschobenen Balken erfasst und
gegen die Rollenbahn gedrückt.
Der
Ausschubbereich zwischen Hobelmaschine und Rollenbahn war nicht gesichert.
Dies hätte erreicht werden können z.B. durch eine fest angebrachte
Auskleidung oder eine Schwenkbare, die mit einem Endschalter so mit dem
Vorschubantrieb der Hobelmaschine verriegelt ist, dass dieser beim Öffnen
der Schranke sofort abgeschaltet wird.
Infolge der ungesicherten Quetschstelle im Ausschubbereich
einer Hobelmaschine konnte der Verunglückte von dem ausgeschobenen
Balken tödlich verletzt werden.
Bei
Störungsbeseitigung an Schnittholz-Sortieranlage tödliche Kopfverletzungen
erlitten
Ein 32
Jahre alter Arbeiter war an einer Schnittholz-Sortier- und Stapelanlage
im unteren Bereich der Anlage als „Abstapler“ eingesetzt.
Er hatte dafür zu sorgen, dass die Sortierboxen rechtzeitig entleert
wurden. Als beim Entleeren einer Box sich Bretter verklemmten, betrat
der Beschäftigte den Bereich der Box um mit einem Hammer das klemmende
Brett zu lösen. Unmittelbar nach dem Entleeren fuhr die Box automatisch
wieder nach oben. Dabei geriet der Arbeiter zwischen einen festen Anlagenteil
und die bewegte Box und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Der Beschäftigte
konnte den Gefahrenbereich zur Störungsbeseitigung während des
Automatikbetriebes betreten, weil eine Sicherungseinrichtung (Umzäunung,
Lichtschranken) fehlte, welche die Anlage nach Betreten abgeschaltet hätte.

In den Stapelboxen werden die sortierten Bretter zwischengelagert.
Wenn die Boxen voll sind, werden sie automatisch geöffnet und die
Bretter über Kipphebel auf den unten verlaufenden Kettenförderer
transportiert.
Vom Messbalken eines Rundholzsortierkranes tödlich eingequetscht
Ein 65
Jahre alter Arbeiter wollte eine Störung am Messbalken eines Rundholzsortierkranes
beseitigen (Messbalken fuhr nicht aus). Dazu hielt er den Rundholzsortierkran
an und verließ den Führerstand. Um den Endschalter zu überprüfen
beugte er sich in den Bereich des Messbalkens hinein. Anschließend
löste er mit einem Schraubenschlüssel den Endschalter. Als dieser
nun nicht mehr „belegt“ war, schwenkte der Messbalken automatisch
aus und drückte den Arbeiter gegen den feststehenden Teil der Messeinrichtung.
Dabei erlitt er tödliche Verletzungen. Der Verunglückte war
schon 15 Jahre als Fahrer eingesetzt und kannte das Gerät. Vor den
Arbeiten war weder der eingegebene Steuerbefehl rückgängig gemacht
noch der Hauptschalter bzw. NOT-AUS-Schalter betätigt worden. Dies
wäre zur Störungsbeseitigung ohne Probleme möglich gewesen,
weil über eine Leuchtdiode der Schaltzustand des Endschalters erkennbar
war.
Zwischen dem senkrechten Rahmenteil (mit der gekennzeichneten
Quetschstelle) und dem ausfahrenden Meßbalken (im Bild in ausgefahrener
Stellung) wurde der Verunglückte tödlich eingequetscht.

Zwischen dem senkrechten Rahmenteil (im Hintergrund rechts)
und dem ausfahrenden Meßbalken (in Bildmitte: in ausgefahrener Stellung)
wurde der Verunglückte tödlich eingequetscht.
Von Mitnehmern eines Kratzförderers tödlich verletzt
Ein 36
Jahre alter Schlosser war beauftragt, die Mitnehmer eines Kratzförderers
auszutauschen. Der Arbeitsplatz für die Wartungsarbeiten war in etwa
8 m Höhe. Er wurde über einen Scherenhubtisch erreicht. Der
Kratzförderer wurde von dem Schlosser über einen Tastschalter,
der über ein Kabel mit dem 50 m entfernten Schaltschrank verbunden
war, vorwärts getaktet. Nach Beendigung der Arbeiten verabschiedete
sich der Arbeiter von seinem Vorgesetzten. Kurz darauf hörte ein
anderer Schlosser einen Schrei aus dem Wartungsbereich des Kratzförderers.
Dieser kam von dem Arbeiter, der sich nochmals zum Wartungsplatz begeben
hatte und dort in den Trog des Kratzförderer eingestiegen war. Dabei
war der Förderer nochmals angelaufen und hatte den Arbeiter tödlich
verletzt. Der Förderer wurde erst stillgesetzt, als Körperteile
des Verunglückten eine sogenannte Störungsklappe betätigten,
die über einen Endschalter auf den Antrieb des Förderers wirkte.
Die Förderanlage war zum Unfallzeitpunkt auf „Handbetrieb“
geschaltet. Der unfallgegenständliche Kratzförderer konnte dadurch
nur über den Tastschalter am Wartungsort getaktet oder am Steuerschrank
eingeschaltet werden.
Von
einer Fördereinrichtung im Spänesilo erfasst
Ein 36 Jahre alter
Arbeiter entdeckte gemeinsam mit einem Kollegen, dass die Transportkette
eines Transportbandes zum Spänesilo gerissen war. Dies meldeten sie
dem Unternehmer, der sie daraufhin informierte, dass er den Betriebsschlosser
sofort zur Reparatur beauftragen würde. Als der Betriebsschlosser
etwa 15 Minuten später am Spänebunker ankam um die Reparatur
vorzunehmen, fand er den Arbeiter im Spänebunker liegen. Dort war
dieser von einem Verteilförderer erfasst und tödlich verletzt
worden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wollte der Verunglückte ein
Maßband, das ihm vorher bei der Suche nach der Störung in den
Spänehaufen gefallen war, wieder holen. Die beiden Späneboxen
des Silos werden über Transportbänder in einer Höhe von
5 m von oben befüllt. Dort befindet sich auch ein begehbarer Zwischenboden.
Um den Späneberg flächig in den Boxen zu verteilen, sind Verteilförderer
installiert. Diese werden über Lichtschranken gesteuert, die den
wachsenden Späneberg erkennt. Zum Unfallzeitpunkt war das Silo fast
voll, der Verteilförderer in der Box war bis auf etwa 1,5 m an den
Zwischenboden heran gefahren. Der Verteilförderer stand, weil wegen
des Kettenrisses des anderen Förderers keine Späne mehr antransportiert
wurden. Der Verunglückte war dann von dem Zwischenboden auf den Verteilförderer
gestiegen und löste beim Herunterbeugen zum Maßband, das auf
dem Spänehaufen lag, über die Lichtschranke den Anlauf des Verteilförderers
aus.

Im Bereich des Kettenumlenkrades ist der Verunglückte
erfasst worden.
Wartungsarbeiten
an einem Kratzkettenförderer
Ein 26 Jahre und
ein 43 Jahre alter Arbeiter sollten die Mitnehmer eines Kratzkettenförderers
(KKF) austauschen. Dazu wurde der Schütz, welcher den Antrieb des
KKF ansteuert, von der Anlagensteuerung getrennt. Um den KKF zum Austausch
der Mitnehmer immer schrittweise kurz einschalten zu können, wurde
eine elektrische Verbindung zu diesem Schütz im Schaltschrank über
einen Schalter ohne Selbsthaltung hergestellt, über den vom Instandhaltungsarbeitsplatz
aus der Förderer angesteuert werden konnte. Während die beiden
Arbeiter im Trog des KKF standen, lief der KKF plötzlich in umgekehrter
Laufrichtung an. Dabei wurde der jüngere Arbeiter tödlich eingequetscht,
der Ältere erlitt schwere Knochenbrüche. Der Unfall konnte geschehen,
weil nicht erkannt worden war, dass ein zusätzlicher Schütz
die Rückwärtsbewegung des KKF ansteuerte (Wendeschützeinrichtung).
Dieser Schütz war bis zum Unfallzeitpunkt im Schaltplan nicht dokumentiert.
Deshalb war dieser Schütz auch nicht von der Anlagensteuerung getrennt
worden. Aufgrund gleichzeitig stattfindender Instandhaltungsarbeiten in
anderen Anlagenteilen wurde von der Anlagensteuerung der KKF gestartet
und lief dann – in Gegenrichtung – an.

Der Kratzkettenförderer lief während der Instandhaltungsarbeiten
plötzlich an.
Von
drehender Welle erfasst
Ein 44
Jahre alter Vorarbeiter wollte im umzäunten Bereich einer Querförderanlage
die Lage eines schiefgelaufenen Brettes korrigieren. Dabei verfing er
sich mit seinem Hemd an einer genuteten und fettbeschmierten Welle und
wurde aufgewickelt. Er erlitt dabei tödliche Verletzungen. Der Gefahrenbereich
der Anlage war durch eine Umzäunung gesichert. An der Zugangstür
zum Bereich innerhalb der Umzäunung war ein Sicherheitsgrenztaster
angebracht, der nach Betätigung den Anlagenbereich abgeschaltet hätte.
Dieser Grenztaster war jedoch so angebracht, dass er beim Öffnen
der Tür nicht betätigt wurde. Der Schalter selbst war funktionsfähig.

An dieser Welle verfing sich der Verunglückte und
wurde aufgewickelt
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