Holz BG
| BG-Netzwerk | Dialog | Suchen |
Homepage Mitgliedschaft/Beitrag     Versicherungsschutz/Leistungen     Prävention     Aktuelles/Presse
Praktische Hilfen     Forschung     Statistik     Service     Aus- und Fortbildung     Medien     Download     Adressen/Links
 
 

Prävention

Aus Unfällen lernen

Tödliche Unfälle an Sägewerksanlagen

Tödliche Quetschungen an einer Sägewerksanlage

Der 65 Jahre alte Vater des Unternehmers wollte den Fahrbereich eines Rundholztransportwagens mit Kippwanne verändern. Dazu musste ein Endschalter – Typ induktiver Näherungsschalter - an der Anlage verstellt werden. Bei diesem Endschaltertyp geschieht der Schaltbefehl durch Annäherung eines Metallteiles. In der Anlage wird die Kippbewegung durch Annähern einer Querstrebe des Förderwagens an den Näherungsschalter ausgelöst.

Als der Verunglückte mit einem Schraubenschlüssel oder mit seinem Ehering an den induktiven Näherungsschalter geriet, wurde die Kippbewegung ausgelöst. Dabei wurde sein Kopf zwischen Kippwanne und einem festen Anlagenteil eingequetscht.

Die Anlage war zum Unfallzeit eingeschaltet und in betriebsbereitem Zustand. Der Gefahrbereich konnte ungehindert erreicht werden. Eine Gefahrbereichssicherung in Form einer Umzäunung mit einer verriegelten Zugangstür, deren Endschalter beim Öffnen die gefahrbringenden Bewegungen abschaltet, war nicht installiert. In dem Bericht über die Beratung, welche der Verunglückte zum Zeitpunkt der Anlageninstallation bei der Holz-BG angefordert hatte, waren die notwendigen Maßnahmen festgehalten worden. Der Verunglückte kannte die Funktionsweise der Anlage sehr genau, weil er bei Planung, Kauf und Inbetriebnahme maßgeblich beteiligt war.

Näherungsschalter, der die Kippbewegung der Kippwanne auslöste
Näherungsschalter, der die Kippbewegung der Kippwanne auslöste

Im Ausschubbereich einer Hobelmaschine vom Werkstück tödlich gequetscht

Eine 57 Jahre alte Aushilfskraft wurde zum Abnehmen von gehobelten Holzbalken an einer Hobelmaschine eingesetzt. Die Hobelmaschine war umhaust. Zum Unfallzeitpunkt waren an der Anlage drei Versicherte beschäftigt. Der eine schob die Werkstücke im Aufgabebereich in die Maschine, die anderen beiden nahmen die gehobelten Balken gemeinsam ab und stapelten sie auf eine Rollenbahn. Die gehobelten Werkstücke wurden von der Maschine über den Vorschubantrieb zwangsgeführt ausgeschoben und liefen dann auf eine etwa 80 cm von der Auschuböffnung entfernte, fest am Boden verschraubte Rollenbahn. Als der Verunglückte mit dem Rücken zur Hobelmaschine in den Zwischenraum zwischen Maschine und Rollengang trat, wurde er von einem ausgeschobenen Balken erfasst und gegen die Rollenbahn gedrückt.

Der Ausschubbereich zwischen Hobelmaschine und Rollenbahn war nicht gesichert. Dies hätte erreicht werden können z.B. durch eine fest angebrachte Auskleidung oder eine Schwenkbare, die mit einem Endschalter so mit dem Vorschubantrieb der Hobelmaschine verriegelt ist, dass dieser beim Öffnen der Schranke sofort abgeschaltet wird.

Infolge der ungesicherten Quetschstelle im Ausschubbereich einer Hobelmaschine konnte der Verunglückte von dem ausgeschobenen Balken tödlich verletzt werden.
Infolge der ungesicherten Quetschstelle im Ausschubbereich einer Hobelmaschine konnte der Verunglückte von dem ausgeschobenen Balken tödlich verletzt werden.


Bei Störungsbeseitigung an Schnittholz-Sortieranlage tödliche Kopfverletzungen erlitten

Ein 32 Jahre alter Arbeiter war an einer Schnittholz-Sortier- und Stapelanlage im unteren Bereich der Anlage als „Abstapler“ eingesetzt. Er hatte dafür zu sorgen, dass die Sortierboxen rechtzeitig entleert wurden. Als beim Entleeren einer Box sich Bretter verklemmten, betrat der Beschäftigte den Bereich der Box um mit einem Hammer das klemmende Brett zu lösen. Unmittelbar nach dem Entleeren fuhr die Box automatisch wieder nach oben. Dabei geriet der Arbeiter zwischen einen festen Anlagenteil und die bewegte Box und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Der Beschäftigte konnte den Gefahrenbereich zur Störungsbeseitigung während des Automatikbetriebes betreten, weil eine Sicherungseinrichtung (Umzäunung, Lichtschranken) fehlte, welche die Anlage nach Betreten abgeschaltet hätte.

Stapelboxen
In den Stapelboxen werden die sortierten Bretter zwischengelagert. Wenn die Boxen voll sind, werden sie automatisch geöffnet und die Bretter über Kipphebel auf den unten verlaufenden Kettenförderer transportiert.


Vom Messbalken eines Rundholzsortierkranes tödlich eingequetscht

Ein 65 Jahre alter Arbeiter wollte eine Störung am Messbalken eines Rundholzsortierkranes beseitigen (Messbalken fuhr nicht aus). Dazu hielt er den Rundholzsortierkran an und verließ den Führerstand. Um den Endschalter zu überprüfen beugte er sich in den Bereich des Messbalkens hinein. Anschließend löste er mit einem Schraubenschlüssel den Endschalter. Als dieser nun nicht mehr „belegt“ war, schwenkte der Messbalken automatisch aus und drückte den Arbeiter gegen den feststehenden Teil der Messeinrichtung. Dabei erlitt er tödliche Verletzungen. Der Verunglückte war schon 15 Jahre als Fahrer eingesetzt und kannte das Gerät. Vor den Arbeiten war weder der eingegebene Steuerbefehl rückgängig gemacht noch der Hauptschalter bzw. NOT-AUS-Schalter betätigt worden. Dies wäre zur Störungsbeseitigung ohne Probleme möglich gewesen, weil über eine Leuchtdiode der Schaltzustand des Endschalters erkennbar war.

Tödliche Quetschstelle
Zwischen dem senkrechten Rahmenteil (mit der gekennzeichneten Quetschstelle) und dem ausfahrenden Meßbalken (im Bild in ausgefahrener Stellung) wurde der Verunglückte tödlich eingequetscht.

Tödliche Quetschstelle
Zwischen dem senkrechten Rahmenteil (im Hintergrund rechts) und dem ausfahrenden Meßbalken (in Bildmitte: in ausgefahrener Stellung) wurde der Verunglückte tödlich eingequetscht.


Von Mitnehmern eines Kratzförderers tödlich verletzt

Ein 36 Jahre alter Schlosser war beauftragt, die Mitnehmer eines Kratzförderers auszutauschen. Der Arbeitsplatz für die Wartungsarbeiten war in etwa 8 m Höhe. Er wurde über einen Scherenhubtisch erreicht. Der Kratzförderer wurde von dem Schlosser über einen Tastschalter, der über ein Kabel mit dem 50 m entfernten Schaltschrank verbunden war, vorwärts getaktet. Nach Beendigung der Arbeiten verabschiedete sich der Arbeiter von seinem Vorgesetzten. Kurz darauf hörte ein anderer Schlosser einen Schrei aus dem Wartungsbereich des Kratzförderers. Dieser kam von dem Arbeiter, der sich nochmals zum Wartungsplatz begeben hatte und dort in den Trog des Kratzförderer eingestiegen war. Dabei war der Förderer nochmals angelaufen und hatte den Arbeiter tödlich verletzt. Der Förderer wurde erst stillgesetzt, als Körperteile des Verunglückten eine sogenannte Störungsklappe betätigten, die über einen Endschalter auf den Antrieb des Förderers wirkte. Die Förderanlage war zum Unfallzeitpunkt auf „Handbetrieb“ geschaltet. Der unfallgegenständliche Kratzförderer konnte dadurch nur über den Tastschalter am Wartungsort getaktet oder am Steuerschrank eingeschaltet werden.


Von einer Fördereinrichtung im Spänesilo erfasst

Ein 36 Jahre alter Arbeiter entdeckte gemeinsam mit einem Kollegen, dass die Transportkette eines Transportbandes zum Spänesilo gerissen war. Dies meldeten sie dem Unternehmer, der sie daraufhin informierte, dass er den Betriebsschlosser sofort zur Reparatur beauftragen würde. Als der Betriebsschlosser etwa 15 Minuten später am Spänebunker ankam um die Reparatur vorzunehmen, fand er den Arbeiter im Spänebunker liegen. Dort war dieser von einem Verteilförderer erfasst und tödlich verletzt worden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wollte der Verunglückte ein Maßband, das ihm vorher bei der Suche nach der Störung in den Spänehaufen gefallen war, wieder holen. Die beiden Späneboxen des Silos werden über Transportbänder in einer Höhe von 5 m von oben befüllt. Dort befindet sich auch ein begehbarer Zwischenboden. Um den Späneberg flächig in den Boxen zu verteilen, sind Verteilförderer installiert. Diese werden über Lichtschranken gesteuert, die den wachsenden Späneberg erkennt. Zum Unfallzeitpunkt war das Silo fast voll, der Verteilförderer in der Box war bis auf etwa 1,5 m an den Zwischenboden heran gefahren. Der Verteilförderer stand, weil wegen des Kettenrisses des anderen Förderers keine Späne mehr antransportiert wurden. Der Verunglückte war dann von dem Zwischenboden auf den Verteilförderer gestiegen und löste beim Herunterbeugen zum Maßband, das auf dem Spänehaufen lag, über die Lichtschranke den Anlauf des Verteilförderers aus.

Kettenumlenkrad
Im Bereich des Kettenumlenkrades ist der Verunglückte erfasst worden.


Wartungsarbeiten an einem Kratzkettenförderer

Ein 26 Jahre und ein 43 Jahre alter Arbeiter sollten die Mitnehmer eines Kratzkettenförderers (KKF) austauschen. Dazu wurde der Schütz, welcher den Antrieb des KKF ansteuert, von der Anlagensteuerung getrennt. Um den KKF zum Austausch der Mitnehmer immer schrittweise kurz einschalten zu können, wurde eine elektrische Verbindung zu diesem Schütz im Schaltschrank über einen Schalter ohne Selbsthaltung hergestellt, über den vom Instandhaltungsarbeitsplatz aus der Förderer angesteuert werden konnte. Während die beiden Arbeiter im Trog des KKF standen, lief der KKF plötzlich in umgekehrter Laufrichtung an. Dabei wurde der jüngere Arbeiter tödlich eingequetscht, der Ältere erlitt schwere Knochenbrüche. Der Unfall konnte geschehen, weil nicht erkannt worden war, dass ein zusätzlicher Schütz die Rückwärtsbewegung des KKF ansteuerte (Wendeschützeinrichtung). Dieser Schütz war bis zum Unfallzeitpunkt im Schaltplan nicht dokumentiert. Deshalb war dieser Schütz auch nicht von der Anlagensteuerung getrennt worden. Aufgrund gleichzeitig stattfindender Instandhaltungsarbeiten in anderen Anlagenteilen wurde von der Anlagensteuerung der KKF gestartet und lief dann – in Gegenrichtung – an.

Kratzkettenförderer
Der Kratzkettenförderer lief während der Instandhaltungsarbeiten plötzlich an.


Von drehender Welle erfasst

Ein 44 Jahre alter Vorarbeiter wollte im umzäunten Bereich einer Querförderanlage die Lage eines schiefgelaufenen Brettes korrigieren. Dabei verfing er sich mit seinem Hemd an einer genuteten und fettbeschmierten Welle und wurde aufgewickelt. Er erlitt dabei tödliche Verletzungen. Der Gefahrenbereich der Anlage war durch eine Umzäunung gesichert. An der Zugangstür zum Bereich innerhalb der Umzäunung war ein Sicherheitsgrenztaster angebracht, der nach Betätigung den Anlagenbereich abgeschaltet hätte. Dieser Grenztaster war jedoch so angebracht, dass er beim Öffnen der Tür nicht betätigt wurde. Der Schalter selbst war funktionsfähig.

an Welle aufgewickelt
An dieser Welle verfing sich der Verunglückte und wurde aufgewickelt