| Tödliche
Verletzungen beim Transport von Kanthölzern mit Gabelstapler
Ein 51 Jahre alter
Unternehmer wollte mit seinem Sohn Holzrestposten, die sich im Laufe der
Woche angesammelt hatten, auf Stapeln aufrichten. Als Staplerfahrer hatte
er seinen Sohn eingeteilt.
Als der Sohn den Stapel
umsetzen wollte, versperrte ihm ein mit Brettern beladener und abgestellter
Stapler die Weiterfahrt. Um dem Hindernis auszuweichen, hob der Sohn den
Bretterstapel mit den Gabelzinken während der Fahrt soweit an, dass
er über das Hindernis hinwegkam. Zusätzlich bremste er den Stapler
ab. Durch den entstandenen Ruck rutschten die oberen Kantholzlagen von
dem Stapel ab und fielen auf den Fahrweg.
Zeitgleich war der
Unternehmer von vorne auf den fahrenden Stapler zugegangen, wohl um seinen
Sohn bei der Vorbeifahrt einzuweisen. Dabei wurde er durch die herabfallenden
Kanthölzer am Kopf getroffen.
Der Sohn befand sich
in Ausbildung in einem anderen Unternehmen. Er war in das sichere Betreiben
eines Gabelstaplers nicht eingewiesen. Der transportierte Stapel war lose
aufgehäuft.
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| Unfallauslösender
Gabelstapler mit den noch verbliebenen lose aufgelagerten Kanthölzern
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Die
im Vordergrund liegenden Kanthölzer haben die tödlichen
Verletzungen herbei geführt.
Im Hintergrund ist der „Unfall-Stapler“ zu sehen.
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In
Russland von Gabelstapler überfahren
Ein 63
Jahre alter Versicherter, der für einen deutschen Betrieb in Russland
tätig war, wurde dort von einem Gabelstapler überrollt.
Leiharbeiter
überfährt mit Gabelstapler seinen Arbeitskollegen
Ein weiterer
63 Jahre alter Arbeiter war in der Instandhaltung eingesetzt. Auf dem
Weg zu Instandhaltungsarbeiten wurde er von einem Gabelstapler angefahren.
Infolge der schweren Verletzungen starb der Versicherte später.
Der Gabelstapler
war mit zwei Paketen Spanplatten beladen und wurde von einem Leiharbeiter
gelenkt. Der Gabelstapler fuhr zum Unfallzeitpunkt vorwärts. Wahrscheinlich
war die Sicht des Staplerfahrers durch die Last bzw. den Hubmast eingeschränkt.

Unfallauslösender
Gabelstapler mit den Spanplattenpaketen
Mit
Gabelstapler umgekippt
Ein 48 Jahre alter
Arbeiter war als Staplerfahrer eingesetzt. Am Unfalltag fuhr er mit überhöhter
Geschwindigkeit um eine Kurve. An den Gabelzinken war dabei als Lastaufnahmemittel
eine Klemmgabel (Masse von mehr als 300 kg) befestigt. Dieses war bis
zum Endpunkt des Höhenanschlages ausgefahren. Dabei stürzte
der Gabelstapler um. Der Arbeiter erlitt dabei tödliche Quetschverletzungen.
Der Gabelstapler war ohne Mängel, die Sachkundigenprüfung fünf
Monate zuvor durchgeführt. Der Verunglückte war im Führen
des Staplers ausgebildet und besaß seit drei Monaten nach erfolgreicher
Prüfung einen Staplerführerschein. Der Stapler war mit einem
Beckengurt als Fahrerrückhaltesystem ausgerüstet. Der Verunglückte
hatte diesen Beckengurt nicht angelegt. Bei der Obduktion wurde zudem
festgestellt, dass der Verunglückte alkoholisiert war.
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Mit voll ausgefahrenem
Lastaufnahmemittel fuhr der Verunglückte mit zu hoher Geschwindigkeit
um die Ecke
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Von
Stapler überfahren
Ein 41-jähriger
Arbeiter hatte auf einem Holzlagerplatz Kanthölzer als Unterlage
für Holzstapel auszulegen. Dabei wurde er von einem rückwärts
fahrenden Gabelstapler, der einen Holzstapel transportierte, erfasst und
tödlich verletzt. Offensichtlich hatte der Staplerfahrer, der zudem
nicht entsprechend ausgebildet und unterwiesen war, versäumt, den
rückwärtigen Fahrbereich zu beobachten.
Unzulässige
Personenbeförderung
Eine 21 Jahre alte
Lagerarbeiterin ließ sich von ihrem Vater mit dem Gabelstapler in
die Höhe fahren, um in der vierten Ebene eines Lagerregals Ware abzustellen.
Dabei stand sie auf einer Palette, die auf den Gabelzinken des Staplers
lag. In einer Höhe von etwa dreieinhalb Metern verlor sie das Gleichgewicht
und stürzte kopfüber auf den Boden. Der Vater hatte gewusst,
dass diese Art der Personenbeförderung unzulässig und von der
Firmenleitung verboten war.

Aus dreieinhalb Metern stürzte hier eine junge
Frau von den Gabeln eines Staplers zu Tode
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