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Prävention

Aus Unfällen lernen

Tödliche Unfälle
mit Gabelstaplern

Tödliche Verletzungen beim Transport von Kanthölzern mit Gabelstapler

Ein 51 Jahre alter Unternehmer wollte mit seinem Sohn Holzrestposten, die sich im Laufe der Woche angesammelt hatten, auf Stapeln aufrichten. Als Staplerfahrer hatte er seinen Sohn eingeteilt.

Als der Sohn den Stapel umsetzen wollte, versperrte ihm ein mit Brettern beladener und abgestellter Stapler die Weiterfahrt. Um dem Hindernis auszuweichen, hob der Sohn den Bretterstapel mit den Gabelzinken während der Fahrt soweit an, dass er über das Hindernis hinwegkam. Zusätzlich bremste er den Stapler ab. Durch den entstandenen Ruck rutschten die oberen Kantholzlagen von dem Stapel ab und fielen auf den Fahrweg.

Zeitgleich war der Unternehmer von vorne auf den fahrenden Stapler zugegangen, wohl um seinen Sohn bei der Vorbeifahrt einzuweisen. Dabei wurde er durch die herabfallenden Kanthölzer am Kopf getroffen.

Der Sohn befand sich in Ausbildung in einem anderen Unternehmen. Er war in das sichere Betreiben eines Gabelstaplers nicht eingewiesen. Der transportierte Stapel war lose aufgehäuft.

Unfallauslösender Gabelstapler mit den noch verbliebenen lose aufgelagerten Kanthölzern   Die im Vordergrund liegenden Kanthölzer haben die tödlichen Verletzungen herbei geführt. Im Hintergrund ist der „Unfall-Stapler“ zu sehen.
Unfallauslösender Gabelstapler mit den noch verbliebenen lose aufgelagerten Kanthölzern   Die im Vordergrund liegenden Kanthölzer haben die tödlichen Verletzungen herbei geführt.
 Im Hintergrund ist der „Unfall-Stapler“ zu sehen.

In Russland von Gabelstapler überfahren

Ein 63 Jahre alter Versicherter, der für einen deutschen Betrieb in Russland tätig war, wurde dort von einem Gabelstapler überrollt.


Leiharbeiter überfährt mit Gabelstapler seinen Arbeitskollegen

Ein weiterer 63 Jahre alter Arbeiter war in der Instandhaltung eingesetzt. Auf dem Weg zu Instandhaltungsarbeiten wurde er von einem Gabelstapler angefahren. Infolge der schweren Verletzungen starb der Versicherte später.

Der Gabelstapler war mit zwei Paketen Spanplatten beladen und wurde von einem Leiharbeiter gelenkt. Der Gabelstapler fuhr zum Unfallzeitpunkt vorwärts. Wahrscheinlich war die Sicht des Staplerfahrers durch die Last bzw. den Hubmast eingeschränkt.


Kran mit Kettengehänge zum Abladen von Containern
Unfallauslösender Gabelstapler mit den Spanplattenpaketen


Mit Gabelstapler umgekippt

Ein 48 Jahre alter Arbeiter war als Staplerfahrer eingesetzt. Am Unfalltag fuhr er mit überhöhter Geschwindigkeit um eine Kurve. An den Gabelzinken war dabei als Lastaufnahmemittel eine Klemmgabel (Masse von mehr als 300 kg) befestigt. Dieses war bis zum Endpunkt des Höhenanschlages ausgefahren. Dabei stürzte der Gabelstapler um. Der Arbeiter erlitt dabei tödliche Quetschverletzungen. Der Gabelstapler war ohne Mängel, die Sachkundigenprüfung fünf Monate zuvor durchgeführt. Der Verunglückte war im Führen des Staplers ausgebildet und besaß seit drei Monaten nach erfolgreicher Prüfung einen Staplerführerschein. Der Stapler war mit einem Beckengurt als Fahrerrückhaltesystem ausgerüstet. Der Verunglückte hatte diesen Beckengurt nicht angelegt. Bei der Obduktion wurde zudem festgestellt, dass der Verunglückte alkoholisiert war.

Gabelstapler mit angehobenem Lastaufnahmemittel
Mit voll ausgefahrenem Lastaufnahmemittel fuhr der Verunglückte mit zu hoher Geschwindigkeit um die Ecke
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Von Stapler überfahren

Ein 41-jähriger Arbeiter hatte auf einem Holzlagerplatz Kanthölzer als Unterlage für Holzstapel auszulegen. Dabei wurde er von einem rückwärts fahrenden Gabelstapler, der einen Holzstapel transportierte, erfasst und tödlich verletzt. Offensichtlich hatte der Staplerfahrer, der zudem nicht entsprechend ausgebildet und unterwiesen war, versäumt, den rückwärtigen Fahrbereich zu beobachten.


Unzulässige Personenbeförderung

Eine 21 Jahre alte Lagerarbeiterin ließ sich von ihrem Vater mit dem Gabelstapler in die Höhe fahren, um in der vierten Ebene eines Lagerregals Ware abzustellen. Dabei stand sie auf einer Palette, die auf den Gabelzinken des Staplers lag. In einer Höhe von etwa dreieinhalb Metern verlor sie das Gleichgewicht und stürzte kopfüber auf den Boden. Der Vater hatte gewusst, dass diese Art der Personenbeförderung unzulässig und von der Firmenleitung verboten war.


Aus dreieinhalb Metern stürzte hier eine junge
Frau von den Gabeln eines Staplers zu Tode