| Tödliche
Verletzung durch Verpuffung bei Flexarbeiten an einem Benzintank
Ein 46 Jahre
alter Vorarbeiter (Bruder des Unternehmers) wollte einen ausgedienten
Benzintank einer Betriebstankstelle, die seit mehr als 15 Jahren nicht
mehr in Gebrauch war, für die Verschrottung vorbereiten. Dazu wollte
er den Benzintank (Inhalt etwa 800 l) auftrennen. Beim Arbeiten mit einem
Winkelschleifer kam es durch Entzündung noch vorhandener Benzindämpfe
plötzlich zu einer Verpuffung. Dabei erlitt der Vorarbeiter tödliche
Verbrennungen. Darüber hinaus gerieten der Gabelstapler, welchen
der Verunglückte zum Transport des Tanks eingesetzt hatte, und das
nebenstehende Spänesilo in Brand.
Während der
Trennschleifarbeiten am Benzintank hätte der Tank entweder mit einem
inerten Gas (Stickstoff, Kohlendioxid) ständig gespült oder
der Tank bis auf die Bearbeitungsstelle mit Wasser gefüllt sein müssen.

Trennschleifarbeiten an einem Kessel, ausgeführt mit
einem Winkelschleifer, die anschließend zu einer Entzündung
von Benzindämpfen führten und den Kessel zum Bersten brachten.
Verpuffung
bei Reinigung eines Airless-Gerätes
Ein 48 Jahre alter
Arbeiter – als Teilzeitkraft beschäftigt - sollte ein Airless-Spritzgerät
reinigen. Als er mit der Spritzpistole in die Öffnung eines Behälters
mit verschmutzter Nitro-/Waschverdünnung spritzte, kam es zu einer
Verpuffung und nachfolgend zum Brand. Dabei erlitt der Arbeiter tödliche
Verletzungen. Das Airless-Hochdruck-Spritzgerät war zum Unfallzeitpunkt
auf einen Rollwagen gesetzt. Ein am Spritzgerät angebrachtes Erdungskabel
war nicht an einer Potentialausgleichsschiene angeklemmt, die an einem
Stützpfeiler fest installiert war. Der Behälter mit verschmutzter
Verdünnung stand auf einem Spanplattenboden. Wegen des fehlenden
Potentialausgleiches konnte es durch elektrostatische Aufladung der Spritzpistole
nach Berührung mit dem Behälter zu einem Funkenüberschlag
und dadurch zu einer Zündung des im Behälter vorhandenen Lösemitteldampf-Luft-Gemisches
kommen.
Der Lackierbereich nach dem Brand. Pfeil1 weist auf das
Airless-Geräte, Pfeil 2 auf den Behälter mit Verdünnung
Verbrennungen
nach Verpuffung bei Parkettverlegearbeiten
Ein 50 Jahre alter
Geselle war beauftragt, in einem Reihenmittelhaus im Kellergeschoss Holzparkett
zu verlegen. Der Teppichboden war bereits vom Hausbesitzer entfernt worden.
Allerdings befanden sich noch Kleberreste auf dem Boden. Um diese zu entfernen,
löste der Verunglückte die gesamte mit Kleberresten versehene
Bodenfläche mit einem Lösemittel an. Als er die angelösten
Kleberreste mit einem Eisen-Flachschaber abkratzte, kam es zu einer Explosion.
Der Geselle erlitt dabei tödliche Verbrennungen. Die Kellerräume
waren zum Unfallzeitpunkt sehr schlecht durchlüftet. Das verwendete
Lösemittel hatte eine sehr geringe untere Explosionsgrenze, weshalb
sich in kurzer Zeit ein explosionsfähiges Gemisch einstellen konnte.
Durch das Kratzen mit dem Eisen-Flachschaber kam es zu Funken, die das
Lösemitteldampf-Luft-Gemisch zur Explosion brachten.

Ein durch ein Stahlwerkzeug erzeugter Funken löste
die Explosion des Aceton-Luft-Gemisches mit verheerenden Folgen aus
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