Holz BG
| BG-Netzwerk | Dialog | Suchen |
Homepage Mitgliedschaft/Beitrag     Versicherungsschutz/Leistungen     Prävention     Aktuelles/Presse
Praktische Hilfen     Forschung     Statistik     Service     Aus- und Fortbildung     Medien     Download     Adressen/Links
    
 
Mitgliedschaft/Beitrag
Beitrag

Berechnung Mitgliedsbeitrag

Den Beitrag zur Holz-Berufsgenossenschaft zahlt allein der Unternehmer. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach

  • Bruttolohnsumme der beschäftigten Arbeitnehmer bzw. der gewählten Versicherungssumme bei der freiwilligen Unternehmerversicherung (maximal 72.000 EUR pro Arbeitnehmer) - s.a. Lohnnachweis
  • Gefahrklasse des Betriebes - s.a. Gefahrtarif
  • Beitragsfuß

Hinweis:
Versichert sind nur die Arbeitnehmer des Unternehmens. Der Unternehmer selbst kann sich jedoch freiwillig mit den gleichen Leistungen versichern (siehe unter Freiwillige Unternehmerversicherung).

Die Zuteilung der Gewerbezweige zu den Gefahrklassen finden Sie im Gefahrtarif. Er steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung

Rechenformel:
Bruttolohnsumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß =
(Jahres-) Beitrag

Beispiel:
Ein Innenausbauunternehmen hat eine Bruttolohnsumme von 145.090 EUR für das Jahr 2009, davon entfallen 25.000 EUR auf eine Bürokraft.

Die Gefahrklasse für Innenausbau beträgt 4,5, für Bürotätigkeit 1,5.
Der Beitragsfuß 2009 ist 0,515 EUR pro 100 EUR.

Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Bruttolohn-
summe
Gefahr-
klasse
Beitragsfuß    
120.090 x  
4,5 x  
0,515 : 100 =
2.783,09 EUR
 
25.000 x  
1,5 x  
0,515 : 100 =
193,13 EUR
 
     
 
Zusammen    
2.976,22 EUR
 Jahresbeitrag
     
    bzw.
248,02 EUR
 pro Monat.
     

Bitte beachten:
Das 72.000 EUR übersteigende Arbeitsentgelt eines Versicherten bleibt bei der Berechnung der Beiträge außer Ansatz.

Hier können Sie überschlägig den Beitrag für Ihr Unternehmen selbst ausrechnen:

(Bitte beachten Sie, dass die Übersicht über die Gewerbezweige und die Berechnung des Berufsgenossenschafts-Beitrages nur zur Information dient. Die verbindliche Festsetzung der Gefahrklasse und des Beitrages müssen wir uns vorbehalten.)