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Versicherte Branchen

Beitrag

Anmeldeverfahren

Freiwillige
Unternehmer-
versicherung

Weitere Informationen

SAMD

Grundsätzlich gibt es für jedes gewerbliche Unternehmen eine zuständige Berufsgenossenschaft. Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen wollen, genügt es zunächst, wenn Sie uns telefonisch, per Fax oder brieflich folgende Angaben machen:

  • Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens
  • Beginn der Unternehmenstätigkeit, also den Zeitpunkt der Eröffnung des Unternehmens bzw. den Zeitpunkt, ab dem Sie vorbereitende Arbeiten für das Unternehmen aufgenommen haben.
  • Zahl der beschäftigten Mitarbeiter (ohne den Unternehmer)

Sie erhalten dann von uns ein Informationspaket über die gesetzliche Unfallversicherung.

Noch einfacher ist es, wenn Sie uns die (hier abrufbare) Unternehmensbeschreibung zusenden.


Von uns erhalten Sie dann:

  • Zuständigkeitsbescheid (Mitgliedsschein)
  • Veranlagungsbescheid (= Einstufung Ihres Betriebes in eine Gefahrklasse) - siehe auch Gefahrtarif

Wichtig: Versicherungsschutz für Ihre Arbeitnehmer besteht ab Aufnahme ihrer Tätigkeit (also nicht erst ab Zugang des Mitgliedsscheins).