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Grundsätzlich gibt es für jedes gewerbliche Unternehmen eine
zuständige Berufsgenossenschaft. Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen
wollen, genügt es zunächst, wenn Sie uns telefonisch, per Fax
oder brieflich folgende Angaben machen:
Sie
erhalten dann von uns ein Informationspaket über die gesetzliche
Unfallversicherung.
Wichtig: Versicherungsschutz für Ihre Arbeitnehmer besteht ab Aufnahme ihrer Tätigkeit (also nicht erst ab Zugang des Mitgliedsscheins).
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