|
|
BGV
A2 - Kurzinformation
Sicherheitstechnische
und arbeitsmedizinische Betreuung der Betriebe
Die – Europa weit geltende – gesetzliche Verpflichtung, eine
sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung im Betrieb sicherzustellen,
wird vor allem in kleineren Unternehmen zwiespältig beurteilt. Am
häufigsten werden hoher Aufwand und Kosten, geringe Effizienz und
starre Zeitvorgaben für den Einsatz von Fachkräften für
Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beklagt. Die Holz-Berufsgenossenschaft
hat eine Betreuungsform entwickelt, die ohne starre Zeitvorgaben ausschließlich
am tatsächlich gegebenen Bedarf orientiert ist. Zentrale Person
in diesem Modell ist der gut informierte und verantwortlich handelnde
Unternehmer, der im ureigensten Interesse Sicherheit und Gesundheitsschutz
in die Betriebsführung integriert. Die Beratung durch Fachkräfte
und Betriebsärzte fordert der Unternehmer je nach „Gefahrenlage“
und zu lösendem Problem an. Der Nutzen stellt sich durch ein gutes
Betriebsergebnis ein. Denn es ist bewiesen, dass in Betriebe mit einer
guten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Organisation der wirtschaftliche
Erfolg besser ist, als in vergleichsweise insoweit desorganisierten Betrieben,
weil bessere Qualität, höhere Effizienz, engagiertere Mitarbeit
der Arbeitnehmer und ein besseres Betriebsklima erzielt werden.
Dieses moderne kooperative Konzept für eine sinnvolle Umsetzung der
gesetzlichen Verpflichtung hat die Holz-Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) zusammengefasst.
Welchen Zweck
hat die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung?
Mit der fachkompetenten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen
Beratung sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfälle
vermieden werden.
Jeder Unternehmer weiß, dass der Ausfall von Mitarbeitern wegen
Krankheit oder Unfall sehr teuer ist. Deshalb sollten Sicherheits- und
Gesundheitsschutzaspekte vorausschauend in den betrieblichen Ablauf eingebracht
werden.
Durch optimale menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung können viele
Faktoren, die das Betriebsergebnis beeinflussen, wie z.B. Störungen
im Betriebsablauf, Termindruck, Qualitätsmängel, verminderte
Leistung, Nichteinhaltung von Lieferterminen, erhöhte Beanspruchung
durch verbliebene Arbeitnehmer vermieden werden. Dies wiederum führt
zu erheblichen Kosteneinsparungen im Betrieb.
Rechtliche
Grundlagen
Grundlage der Forderung nach sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer
Betreuung der Betriebe ist das „Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
Vergleichbare Gesetze fordern übrigens das Gleiche in allen Ländern
der Europäischen Union. Dieses Gesetz wird durch die Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
(BGV A2) der Holz-Berufsgenossenschaft für ihre Mitgliedsbetriebe
in eine sinnvolle Betreuung umgesetzt.
Wie wird die
sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung umgesetzt?
Um eine fachkompetente sicherheitstechnische und arbeitsmedizinischen
Betreuung der Beschäftigten sicherzustellen, ist die Betreuung möglich
durch:
- Interne im Betrieb
angestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
- Freiberuflich
tätige Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
- Arbeitsmedizinische
und sicherheitstechnische Dienste.
Kombinationen
dieser Betreuungsmöglichkeiten sind ebenfalls möglich. So kann
z.B. der Arbeitsmedizinische Dienst der Holz-Berufsgenossenschaft (SAMD)
für die betriebsärztliche Betreuung beauftragt werden und eine
eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit für die sicherheitstechnische
Betreuung der Beschäftigten sorgen.
Für den Einsatz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und
der Betriebsärzte wird bei der Holz-Berufsgenossenschaft eine feste
Zeitvergabe nicht gesetzt. Der Einsatz ist abhängig vom Bedarf, der
bestimmt wird von den Gefährdungsmomenten im Betrieb. Diese werden
in der Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer festgestellt.
Hilfestellung hierbei gibt die Holz-Berufsgenossenschaft.
Als Alternative zu
dieser sogenannten Regelbetreuung bietet die Holz-Berufsgenossenschaft
für die mit Abstand meisten Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten
ein Alternatives Betreuungsmodell an.
Alternatives Betreuungsmodell – Sicherheit und Gesundheitsschutz
als Chefsache im Betrieb mit bis zu 50 Beschäftigten
Wie sieht das alternative Betreuungsmodell aus?
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind erfolgreich nur vom Unternehmer
selbst durchzusetzen. Das gilt auch für Kleinbetriebe. Deshalb baut
die Holz-Berufsgenossenschaft auf die Unterstützung der Unternehmer,
die in Betrieben dieser Größenordnung in der Regel Handwerksmeister
sind. Gut
organisiertes Arbeiten ist gesundes Arbeiten
Während sich im Großbetrieb der Sicherheitsingenieur und der
Betriebsarzt um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kümmert,
kann im kleineren Betrieb der Chef vieles selbst erledigen, weil er seinen
Betrieb und seine Mitarbeiter genau kennt. Wichtig ist, dass er Sicherheit
und Gesundheitsschutz ebenso als seine Aufgabe ansieht wie Akquisition,
Kalkulation und Auftragsabwicklung. Bewiesen ist, dass die sichersten
Betriebe auch die wirtschaftlich erfolgreichen mit den geringsten Krankheitsquoten
ihrer Mitarbeiter sind. Sicheres und gesundes Arbeiten ist auch gut organisiertes
und erfolgreiches Arbeiten.
In der von der Holz-Berufsgenossenschaft speziell für die Betriebe
der Holzwirtschaft entwickelten alternativen Betreuung wird der Unternehmer
persönlich in die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische
Betreuung seines Betriebes eingebunden. Der Unternehmer ist Dreh- und
Angelpunkt.
Er sorgt zum
Beispiel dafür, dass
- Verantwortlichkeiten
und Zuständigkeiten im Betrieb klar definiert werden,
- Informationen
und Unterweisungen der Mitarbeiter rechtzeitig, umfassend, verständlich
und regelmäßig erfolgen,
- die Gefährdungen
in seinem Betrieb ermittelt und die notwendigen Maßnahmen abgeleitet
werden,
- beim Einkauf
von Maschinen und Einrichtungen darauf geachtet wird, dass diese sicher
sind,
- den Mitarbeitern
die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung
gestellt werden.
Sofern er
Hilfe braucht, fordert er externe Beratung an – immer bezogen auf
das bestehende Problem.
Das alternative
Betreuungsmodell sieht drei Elemente vor:
- Teilnahme
an einem eintägigen Seminar („Präsenzphase“),
das von den Fachverbänden des (Handwerks) veranstaltet und überwiegend
von sicherheitstechnischen Beratern der Holz-Berufsgenossenschaft durchgeführt
wird.
- In einer
anschließenden Selbstlernphase soll der Unternehmer Kurzbroschüren
zu verschiedenen Themen im Arbeitsschutz durcharbeiten, die er im Seminar
erhalten hat. Wenn er die Fragebögen aus diesen Broschüren
ausgefüllt an den Fachverband gesandt hat und der überwiegende
Teil der Fragen richtig beantwortet ist, erhält der Unternehmer
eine Bescheinigung.
- Bei der
anschließenden Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb (z.B.
Ermittlung und Beseitigung eventuell noch vorhandener Gefährdungen
und Belastungen, Organisation der Unterweisung) steht dem Unternehmer
der zuständige Fachmann der Holz-Berufsgenossenschaft beratend
und unterstützend zur Verfügung.
Der Unternehmer soll seine Rolle für Sicherheit und Gesundheitsschutz
erkennen und seine Ansprechpartner für alle Fälle, die er nicht
alleine lösen kann, kennen lernen. Information
der Unternehmer:
Die Themen, über die diskutiert wird, sind:
- Die Integration
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in die betrieblichen Entscheidungen
(sichere Betriebsorganisation).
- Arbeitszeit,
Arbeitsumgebung und Arbeitsbedingungen als Einflussgrößen
auf Sicherheit und Gesundheit.
- Die Notwendigkeit,
Belange der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Planung von
Neu-, Ergänzungs- und Umbauten im Betrieb zu berücksichtigen.
- Die rechtliche
Verantwortlichkeit der Unternehmer für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz;
insbesondere Pflichten des Unternehmers und der Versicherten nach dem
Arbeitsschutzgesetz.
- Wirtschaftliche
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
- Das Erkennen
von Belastungen, Risiken und Gefährdungen der Arbeitnehmer bei
der Arbeit und deren Auswirkungen anhand der Checks für Sicherheit
und Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaft.
- Das Vorgehen
beim Bestellen neuer technischer Arbeitsmittel und deren Abnahme nach
der Lieferung.
- Gefährdungen
und Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen.
- Information
über Beratungsmöglichkeiten, z.B. durch die Berufsgenossenschaft,
durch Berufsverbände u.a.
- Sinn und
Nutzen der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder
eines Betriebsarztes.
Bedarfsgerechte
Beratung
Nicht alles wird der Unternehmer selbst regeln können, zum Beispiel
die sicherheitstechnische Abnahme neuer Anlagen. Dafür sind Fachleute
erforderlich. Die Beratung soll aber nicht auf Initiative eines Überwachungs-
und Kontrollbeamten, sondern vom Unternehmer aus eigener Erkenntnis und
Überzeugung angefordert werden.
Er kann auf
Grund der Informationsveranstaltung
- die Qualifikation
und die Fachkompetenz der Berater abschätzen und
- abschätzen,
was er von der angebotenen Beratung erwarten darf.
Die Holz-Berufsgenossenschaft
verzichtet bewusst darauf, feste Vorgaben zu machen, wann im Betrieb
eine Beratung notwendig ist. Einige Anlässe, bei denen Beratungsbedarf
erforderlich sein könnte, sind:
- Abnahmen
neuer und komplexer Anlagen,
- Planung
von Explosionsschutzmaßnahmen,
- Anwendung
neuer Produktionstechniken,
- Abnahme
neuer oder wesentlich geänderter Absauganlagen,
- Neubau
oder Umbau von Betriebsstätten,
- Verwendung
neuer Arbeits- und Gefahrstoffe.
Dazu kann
auf die Hilfe der Holz-Berufsgenossenschaft oder der Fachverbände
zurückgegriffen werden. Ein Anruf genügt!
Bei der anschließenden
Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb (z.B. Ermittlung und Beseitigung
eventuell noch vorhandener Gefährdungen und Belastungen, Organisation
der Unterweisung) steht dem Unternehmer der zuständige Fachmann der
Holz-Berufsgenossenschaft beratend und unterstützend zur Verfügung.
Vorteile
des alternativen Betreuungsmodells:
- Aus- und
Fortbildungskosten, z.B. für eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit
oder Betriebsarzt entfallen.
- Beratungsleistung
wird nach Bedarf angefordert. Dadurch hat Unternehmer wesentlichen Einfluss
sowohl auf den Umfang als auch auf die Qualität der Leistung.
Wie
kann man sich zu den Seminaren anmelden?
Informationsveranstaltungen zum alternativen Betreuungsmodell
Unternehmer, die sich für das alternative Betreuungsmodell
entscheiden, besuchen zunächst eine Informationsveranstaltung.
Organisiert werden diese Veranstaltungen insbesondere von den Fachverbänden
des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks, die hierfür auch
Gebühren verlangen. Darüber hinaus werden auch von anderen Fachverbänden
Seminare angeboten. Die Teilnahmemöglichkeit an den Seminaren besteht
unabhängig von der Mitgliedschaft in den jeweiligen Verbänden.
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Verbänden über Ort
und Zeitpunkt der Seminare.
Michael Niedernhuber
Tel. 089/82003-203
E-mail michael.niedernhuber@holz-bg.de
|