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BGV A2 - Kurzinformation 

BGV A2 - Kurzinformation

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Betriebe
Die – Europa weit geltende – gesetzliche Verpflichtung, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung im Betrieb sicherzustellen, wird vor allem in kleineren Unternehmen zwiespältig beurteilt. Am häufigsten werden hoher Aufwand und Kosten, geringe Effizienz und starre Zeitvorgaben für den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beklagt. Die Holz-Berufsgenossenschaft hat eine Betreuungsform entwickelt, die ohne starre Zeitvorgaben ausschließlich am tatsächlich gegebenen Bedarf orientiert ist. Zentrale Person in diesem Modell ist der gut informierte und verantwortlich handelnde Unternehmer, der im ureigensten Interesse Sicherheit und Gesundheitsschutz in die Betriebsführung integriert. Die Beratung durch Fachkräfte und Betriebsärzte fordert der Unternehmer je nach „Gefahrenlage“ und zu lösendem Problem an. Der Nutzen stellt sich durch ein gutes Betriebsergebnis ein. Denn es ist bewiesen, dass in Betriebe mit einer guten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Organisation der wirtschaftliche Erfolg besser ist, als in vergleichsweise insoweit desorganisierten Betrieben, weil bessere Qualität, höhere Effizienz, engagiertere Mitarbeit der Arbeitnehmer und ein besseres Betriebsklima erzielt werden.
Dieses moderne kooperative Konzept für eine sinnvolle Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung hat die Holz-Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) zusammengefasst.

Welchen Zweck hat die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung?
Mit der fachkompetenten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratung sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfälle vermieden werden.
Jeder Unternehmer weiß, dass der Ausfall von Mitarbeitern wegen Krankheit oder Unfall sehr teuer ist. Deshalb sollten Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte vorausschauend in den betrieblichen Ablauf eingebracht werden.
Durch optimale menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung können viele Faktoren, die das Betriebsergebnis beeinflussen, wie z.B. Störungen im Betriebsablauf, Termindruck, Qualitätsmängel, verminderte Leistung, Nichteinhaltung von Lieferterminen, erhöhte Beanspruchung durch verbliebene Arbeitnehmer vermieden werden. Dies wiederum führt zu erheblichen Kosteneinsparungen im Betrieb.

Rechtliche Grundlagen
Grundlage der Forderung nach sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Betreuung der Betriebe ist das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Vergleichbare Gesetze fordern übrigens das Gleiche in allen Ländern der Europäischen Union. Dieses Gesetz wird durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) der Holz-Berufsgenossenschaft für ihre Mitgliedsbetriebe in eine sinnvolle Betreuung umgesetzt.

Wie wird die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung umgesetzt?
Um eine fachkompetente sicherheitstechnische und arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten sicherzustellen, ist die Betreuung möglich durch:

  1. Interne im Betrieb angestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
  2. Freiberuflich tätige Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
  3. Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienste.

Kombinationen dieser Betreuungsmöglichkeiten sind ebenfalls möglich. So kann z.B. der Arbeitsmedizinische Dienst der Holz-Berufsgenossenschaft (SAMD) für die betriebsärztliche Betreuung beauftragt werden und eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit für die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten sorgen.
Für den Einsatz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte wird bei der Holz-Berufsgenossenschaft eine feste Zeitvergabe nicht gesetzt. Der Einsatz ist abhängig vom Bedarf, der bestimmt wird von den Gefährdungsmomenten im Betrieb. Diese werden in der Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer festgestellt. Hilfestellung hierbei gibt die Holz-Berufsgenossenschaft.

Als Alternative zu dieser sogenannten Regelbetreuung bietet die Holz-Berufsgenossenschaft für die mit Abstand meisten Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten ein Alternatives Betreuungsmodell an.

Schema BGV A2

 

Alternatives Betreuungsmodell – Sicherheit und Gesundheitsschutz als Chefsache im Betrieb mit bis zu 50 Beschäftigten

Wie sieht das alternative Betreuungsmodell aus?
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind erfolgreich nur vom Unternehmer selbst durchzusetzen. Das gilt auch für Kleinbetriebe. Deshalb baut die Holz-Berufsgenossenschaft auf die Unterstützung der Unternehmer, die in Betrieben dieser Größenordnung in der Regel Handwerksmeister sind.

Gut organisiertes Arbeiten ist gesundes Arbeiten
Während sich im Großbetrieb der Sicherheitsingenieur und der Betriebsarzt um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kümmert, kann im kleineren Betrieb der Chef vieles selbst erledigen, weil er seinen Betrieb und seine Mitarbeiter genau kennt. Wichtig ist, dass er Sicherheit und Gesundheitsschutz ebenso als seine Aufgabe ansieht wie Akquisition, Kalkulation und Auftragsabwicklung. Bewiesen ist, dass die sichersten Betriebe auch die wirtschaftlich erfolgreichen mit den geringsten Krankheitsquoten ihrer Mitarbeiter sind. Sicheres und gesundes Arbeiten ist auch gut organisiertes und erfolgreiches Arbeiten.
In der von der Holz-Berufsgenossenschaft speziell für die Betriebe der Holzwirtschaft entwickelten alternativen Betreuung wird der Unternehmer persönlich in die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung seines Betriebes eingebunden. Der Unternehmer ist Dreh- und Angelpunkt.

Er sorgt zum Beispiel dafür, dass

  • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Betrieb klar definiert werden,
  • Informationen und Unterweisungen der Mitarbeiter rechtzeitig, umfassend, verständlich und regelmäßig erfolgen,
  • die Gefährdungen in seinem Betrieb ermittelt und die notwendigen Maßnahmen abgeleitet werden,
  • beim Einkauf von Maschinen und Einrichtungen darauf geachtet wird, dass diese sicher sind,
  • den Mitarbeitern die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden.

Sofern er Hilfe braucht, fordert er externe Beratung an – immer bezogen auf das bestehende Problem.

Das alternative Betreuungsmodell sieht drei Elemente vor:

  1. Teilnahme an einem eintägigen Seminar („Präsenzphase“), das von den Fachverbänden des (Handwerks) veranstaltet und überwiegend von sicherheitstechnischen Beratern der Holz-Berufsgenossenschaft durchgeführt wird.
  2. In einer anschließenden Selbstlernphase soll der Unternehmer Kurzbroschüren zu verschiedenen Themen im Arbeitsschutz durcharbeiten, die er im Seminar erhalten hat. Wenn er die Fragebögen aus diesen Broschüren ausgefüllt an den Fachverband gesandt hat und der überwiegende Teil der Fragen richtig beantwortet ist, erhält der Unternehmer eine Bescheinigung.
  3. Bei der anschließenden Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb (z.B. Ermittlung und Beseitigung eventuell noch vorhandener Gefährdungen und Belastungen, Organisation der Unterweisung) steht dem Unternehmer der zuständige Fachmann der Holz-Berufsgenossenschaft beratend und unterstützend zur Verfügung.

BGV A2 - Umsetzung der alternativen Betreuung

Der Unternehmer soll seine Rolle für Sicherheit und Gesundheitsschutz erkennen und seine Ansprechpartner für alle Fälle, die er nicht alleine lösen kann, kennen lernen.

Information der Unternehmer:
Die Themen, über die diskutiert wird, sind:

  • Die Integration der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in die betrieblichen Entscheidungen (sichere Betriebsorganisation).
  • Arbeitszeit, Arbeitsumgebung und Arbeitsbedingungen als Einflussgrößen auf Sicherheit und Gesundheit.
  • Die Notwendigkeit, Belange der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Planung von Neu-, Ergänzungs- und Umbauten im Betrieb zu berücksichtigen.
  • Die rechtliche Verantwortlichkeit der Unternehmer für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz; insbesondere Pflichten des Unternehmers und der Versicherten nach dem Arbeitsschutzgesetz.
  • Wirtschaftliche Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Das Erkennen von Belastungen, Risiken und Gefährdungen der Arbeitnehmer bei der Arbeit und deren Auswirkungen anhand der Checks für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaft.
  • Das Vorgehen beim Bestellen neuer technischer Arbeitsmittel und deren Abnahme nach der Lieferung.
  • Gefährdungen und Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Information über Beratungsmöglichkeiten, z.B. durch die Berufsgenossenschaft, durch Berufsverbände u.a.
  • Sinn und Nutzen der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes.

Bedarfsgerechte Beratung
Nicht alles wird der Unternehmer selbst regeln können, zum Beispiel die sicherheitstechnische Abnahme neuer Anlagen. Dafür sind Fachleute erforderlich. Die Beratung soll aber nicht auf Initiative eines Überwachungs- und Kontrollbeamten, sondern vom Unternehmer aus eigener Erkenntnis und Überzeugung angefordert werden.

Er kann auf Grund der Informationsveranstaltung

  • die Qualifikation und die Fachkompetenz der Berater abschätzen und
  • abschätzen, was er von der angebotenen Beratung erwarten darf.

Die Holz-Berufsgenossenschaft verzichtet bewusst darauf, feste Vorgaben zu machen, wann im Betrieb eine Beratung notwendig ist. Einige Anlässe, bei denen Beratungsbedarf erforderlich sein könnte, sind:

  • Abnahmen neuer und komplexer Anlagen,
  • Planung von Explosionsschutzmaßnahmen,
  • Anwendung neuer Produktionstechniken,
  • Abnahme neuer oder wesentlich geänderter Absauganlagen,
  • Neubau oder Umbau von Betriebsstätten,
  • Verwendung neuer Arbeits- und Gefahrstoffe.

Dazu kann auf die Hilfe der Holz-Berufsgenossenschaft oder der Fachverbände zurückgegriffen werden. Ein Anruf genügt!

Bei der anschließenden Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb (z.B. Ermittlung und Beseitigung eventuell noch vorhandener Gefährdungen und Belastungen, Organisation der Unterweisung) steht dem Unternehmer der zuständige Fachmann der Holz-Berufsgenossenschaft beratend und unterstützend zur Verfügung.

Vorteile des alternativen Betreuungsmodells:

  • Aus- und Fortbildungskosten, z.B. für eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt entfallen.
  • Beratungsleistung wird nach Bedarf angefordert. Dadurch hat Unternehmer wesentlichen Einfluss sowohl auf den Umfang als auch auf die Qualität der Leistung.

Wie kann man sich zu den Seminaren anmelden?
Informationsveranstaltungen zum alternativen Betreuungsmodell
Unternehmer, die sich für das alternative Betreuungsmodell entscheiden, besuchen zunächst eine Informationsveranstaltung. Organisiert werden diese Veranstaltungen insbesondere von den Fachverbänden des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks, die hierfür auch Gebühren verlangen. Darüber hinaus werden auch von anderen Fachverbänden Seminare angeboten. Die Teilnahmemöglichkeit an den Seminaren besteht unabhängig von der Mitgliedschaft in den jeweiligen Verbänden. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Verbänden über Ort und Zeitpunkt der Seminare.


Michael Niedernhuber
Tel. 089/82003-203
E-mail michael.niedernhuber@holz-bg.de