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Aktuelles/Presse
Stand 03/09

Holzbearbei-tungsmaschinen

Sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen

1. Unterweisung

Ziel der Unterweisung soll es sein, die Mitarbeiter auf einen Wissensstand zu bringen, der ihnen das Erkennen von Gesundheitsgefahren ermöglicht.

  • Unzureichendes Wissen über die einzelnen Arbeitsgänge oder Maschinen durch ungenügende oder nicht regelmäßig wiederholte Unterweisung ist mit erhöhtem Risiko verbunden. Die Unfallstatistik der Holz-Berufsgenossenschaft zeigt, dass Beschäftigte, die Arbeiten an einer Maschine erst seit kurzer Zeit ausführen, häufiger verunglücken. Die ersten Arbeitswochen stellen das größte Risiko dar.
  • Die Unterweisung ist vor Aufnahme einer Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchzuführen. Angelernte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer und Jugendliche sind besonders intensiv zu unterweisen.
  • Beschäftigte sind über die Gefährdungen am Arbeitsplatz von Personen, die über die erforderliche Fachkenntnis verfügen, z. B. Berufsausbildung, zu unterweisen. Seminare, z. B. über das sichere Arbeiten an Holzbearbeitungs-maschinen, ersetzen die Unterweisung am Arbeitsplatz nicht, da sie nicht auf individuelle Betriebssituationen eingehen und nicht regelmäßig wiederholt werden.

2. Seminare für sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungs-
maschinen

  • Zum Erreichen des Ausbildungszieles als Tischler/Schreiner-Geselle werden in der Ausbildung dreiwöchige Maschinenlehrgänge (TSM 1-3) über sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen abgehalten. Veranstalter dieser TSM 1-3 Lehrgänge ist nicht die Holz-Berufsgenossenschaft sondern sind
    Handwerkskammern, Innungen und soziale Ausbildungsträger.
  • In der Weiterbildung zum Tischler/Schreiner-Meister führt die Holz-Berufsgenossenschaft an den Meisterschulen ein einwöchiges Seminar über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch, welches sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen mit beinhaltet.
  • Das BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden, bietet einwöchige Seminare über sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen an. Die Seminare finden in Kooperation mit der Holz-Berufsgenossenschaft statt. Es werden Grundkenntnisse an Standardholzbearbeitungsmaschinen vermittelt.

Seminarinhalte und Termine können unter:

https://app.ehrportal.eu/dguv/webmodul/index.jsp
(Sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen als Suchbegriff eingeben)

www.dguv.de/bgag-seminare
--> Seminardatenbank

abgefragt werden.


3. Forderung nach “Maschinenschein“

In den Vorschriften der Holz-Berufsgenossenschaft gibt es keine Forderung wonach nur solche Personen an Holzbearbeitungsmaschinen arbeiten dürfen die einen „Maschinenschein“ besitzen.
Es gilt somit §4 der BGV A1“Grundsätze der Prävention“. Darin wird gefordert, dass die Beschäftigten über die mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu unterweisen sind.