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Holzbearbei-tungsmaschinen
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Sicheres
Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen
1. Unterweisung
Ziel der Unterweisung
soll es sein, die Mitarbeiter auf einen Wissensstand zu bringen, der ihnen
das Erkennen von Gesundheitsgefahren ermöglicht.
- Unzureichendes
Wissen über die einzelnen Arbeitsgänge oder Maschinen durch
ungenügende oder nicht regelmäßig wiederholte Unterweisung
ist mit erhöhtem Risiko verbunden. Die Unfallstatistik der Holz-Berufsgenossenschaft
zeigt, dass Beschäftigte, die Arbeiten an einer Maschine erst seit
kurzer Zeit ausführen, häufiger verunglücken. Die ersten
Arbeitswochen stellen das größte Risiko dar.
- Die Unterweisung
ist vor Aufnahme einer Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal
jährlich, durchzuführen. Angelernte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer
und Jugendliche sind besonders intensiv zu unterweisen.
- Beschäftigte
sind über die Gefährdungen am Arbeitsplatz von Personen, die
über die erforderliche Fachkenntnis verfügen, z. B. Berufsausbildung,
zu unterweisen. Seminare, z. B. über das sichere Arbeiten an Holzbearbeitungs-maschinen,
ersetzen die Unterweisung am Arbeitsplatz nicht, da sie nicht auf individuelle
Betriebssituationen eingehen und nicht regelmäßig wiederholt
werden.
2. Seminare
für sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungs-
maschinen
- Zum Erreichen
des Ausbildungszieles als Tischler/Schreiner-Geselle werden in der Ausbildung
dreiwöchige Maschinenlehrgänge (TSM 1-3) über sicheres
Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen abgehalten. Veranstalter dieser
TSM 1-3 Lehrgänge ist nicht die Holz-Berufsgenossenschaft sondern
sind
Handwerkskammern, Innungen und soziale Ausbildungsträger.
- In der Weiterbildung
zum Tischler/Schreiner-Meister führt die Holz-Berufsgenossenschaft
an den Meisterschulen ein einwöchiges Seminar über Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz durch, welches sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen
mit beinhaltet.
- Das BGAG –
Institut Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden, bietet einwöchige
Seminare über sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen an.
Die Seminare finden in Kooperation mit der Holz-Berufsgenossenschaft
statt. Es werden Grundkenntnisse an Standardholzbearbeitungsmaschinen
vermittelt.
Seminarinhalte und
Termine können unter:
https://app.ehrportal.eu/dguv/webmodul/index.jsp
(Sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen als Suchbegriff eingeben)
www.dguv.de/bgag-seminare
--> Seminardatenbank
abgefragt werden.
3. Forderung nach “Maschinenschein“
In den Vorschriften
der Holz-Berufsgenossenschaft gibt es keine Forderung wonach nur solche
Personen an Holzbearbeitungsmaschinen arbeiten dürfen die einen „Maschinenschein“
besitzen.
Es gilt somit §4 der BGV A1“Grundsätze der Prävention“.
Darin wird gefordert, dass die Beschäftigten über die mit Ihrer
Arbeit verbundenen Gefahren und Maßnahmen zu ihrer Verhütung
zu unterweisen sind.
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